Jeder ist zu etwas nutze, und wenn er nur als schlechtes Beispiel dient….zugleich ein Beitrag zum Umgangston unter Anwälten

VonProf. Dr. Wolfgang Sturm

Jeder ist zu etwas nutze, und wenn er nur als schlechtes Beispiel dient….zugleich ein Beitrag zum Umgangston unter Anwälten

„Höflichkeit ist eine Zier, doch besser geht es ohne ihr“,

dachte sich wohl ein Kollege, der uns in dieser Woche schrieb. Er hatte in seinem Zorn aber offenbar vergessen, dass er die Interessen seines Mandanten vertritt und nicht damit beauftragt ist, seinen Emotionen freien Lauf zu lassen und sich in Verbalinjurieren zu ergehen (oder etwa doch ?). Hätten ihn nicht schon diese Entgleisungen disqualifiziert, dann sicher der Versuch, seinen Schriftsatz um die Androhung strafrechtlicher Verfolgung zu ergänzen. Sic tacuisses, möchte man da dem Kollegen am liebsten zurufen, denn seine Ausführungen zeigen, dass er während des Studiums die Vorlesungen im Strafrecht entweder nicht besucht oder aber nicht einmal in den Grundzügen verstanden hat.  

Im Ergebnis hat er damit seinem Mandanten eine Bärendienst erwiesen. Denn wenn die Stärke des Ausdrucks der reziproke Gradmesser für die Schwäche der Argumente ist, dass ist es um die Argumente des Mandanten, den der Kollege vertritt, denkbar schlecht bestellt.

Er hat sich aber auch selbst einen Bärendienst, und zwar gleich in zweierlei Hinsicht erwiesen: zum einen wird der Mandant früher oder später merken, dass die verbale Kraftmeierei nichts bringt und wird den Kollegen icht mehr mandatieren. Zum anderen kann man Kollegen, die einen derartigen Ton anschlagen, selbst mit gutem Willen nicht mehr ernst nehmen.

Der einizge positive Aspekt: es gibt etwas zu lachen.

Und die Moral von der Geschicht: verfasse Schriftsätze im Zorne nicht   

Über den Autor

Prof. Dr. Wolfgang Sturm administrator

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Agrarrecht, Diplom-Finanzwirt, Inhaber einer Professur für Wirtschafts- und Steuerrecht

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