Hätten wir im Büro nicht schon genug zu lachen, würden wir die Korrespondenz mit mancher Rechtsschutzversicherung vielleicht vermissen. So aber fehlt sie und nicht wirklich. Auch heute waren wir erstaunt, auf welche Ideen (manche Kollegen ?) kommen. Wir hatten vor ca. zwei Jahren für einen Mandanten die Deckungszusage einer Rechtsschutzversicherung für ein Klageverfahren eingeholt. Der Mandant hatte uns kurz nach Klageerhebung die von uns verauslagten Gerichtskosten erstattet und später unsere Gebühren – nach Zeitaufwand auf Basis einer Vergütungsvereinbarung berechnet und höher als das Honorar nach RVG, gezahlt. Jetzt rechnen wir als Service mit der Rechtsschutzversicherung ab, da erhalten wir nach einigen mehr oder weniger berechtigten Schreiben der Versicherung ernsthaft die Frage, warum Gerichtskosten und Gebühren entstanden seien. Der Mandant habe doch gar nicht klagen wollen. Wäre man jünger, würde man jetzt wahrscheinlich „Hallo?“ oder so etwas ähnliches ausrufen. Wir sind bis jetzt noch nie auf die Idee gekommen, ohne Auftrag Klage zu erheben. Wir haben heute einmal nach dem Lachanfall geschaut, was man denn daraus alles machen könnte: Auftreten als vollmachtloser Vertreter (wäre wegen der Kostentragungspflicht sicher bitter); GoA (wer weiß, in der von uns betreuten Sache drohte Verjährung). Aber lassen wir einmal die Phantasie. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass wir lieber für Mandanten arbeiten, die uns aus eigener Tasche zahlen. Denn der Zeitaufwand für die Kommunikation mit der Rechtsschutzversicherung übersteigt (sicher nicht bei allen !) häufig den für die Mandatsbearbeitung notwendigen Aufwand. Und wer als Anwalt – und als Mandant – kalkuliert, der wird schnell verstehen, dass dies für das Mandat kontraproduktiv ist.
Wie gesagt: der Metzger muss das Wasser schnittfest machen…..
Ach ja, auf das Schreiben der Rechtsschutz von heute sollte schon der Stempel („Gelesen und Gelacht“) drauf….
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