Die Tücke des Objekts: Videokonferenz: Dichtung und Wahrheit oder: es ist noch schlimmer als gedacht

VonProf. Dr. Wolfgang Sturm

Die Tücke des Objekts: Videokonferenz: Dichtung und Wahrheit oder: es ist noch schlimmer als gedacht

Die Videokonferenz hält Einzug in die Gerichtssäle. Wenn da nur nicht die verdammte Technik wäre, oder besser gesagt, wenn sie vorhanden oder besser noch, wenn sie vorhanden wäre und funktionierte.

Wer 1.400 km wegen einer mündlichen Verhandlung zu einem Landgericht fahren muss, der ist froh, dass es die Videokonferenz gibt. Noch fröhlicher ist er, dass das Prozessgericht über die Technik verfügt. Doch dann beginnt die Geschichte: für das Gericht, vor dem der Termin stattfindet, ist dies die erste Videokonferenz und damit die „Premiere“. Da nicht jeder Anwalt eine teure Anlage kaufen oder leasen möchte (geht nur über ISDN, also Telefon) ist es eine Variante, ein System bei einem nahe gelegenen Gericht zu nutzen. Und da kommt der Tragödie zweiter Teil: sage und schreibe ein Landgericht im Umkreis von 50 km verfügt über eine Videokonferenzanlage. Die aber wurde vor 10 Jahren gekauft, hat nie funktioniert, hat wohl auch keinem gefehlt, sonst hätte man sie zum Laufen gebracht. Die einzelnen Teile der Anlage sind nicht im Haus. Sie müssten erst beschafft werden. Kostenpunkt für uns: 1.000,00 EUR. Also: Thema erledigt. Dafür gab es den Hinweis, dass das örtliche Verwaltungsgericht, der Technik im Regelfall sehr aufgeschlossen, zwar keine Videokonferenz, wohl aber einen Videorecorder habe…. Vielleicht versuchen wir es ja mal mit dem…..        

Fazit: alle reden von der Umwelt, aber die Anwälte verbringen jedes Jahr Millionen von km auf der Straße, obwohl dies mit der Videokonferenz nicht notwendig wäre.

Über den Autor

Prof. Dr. Wolfgang Sturm administrator

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Agrarrecht, Diplom-Finanzwirt, Inhaber einer Professur für Wirtschafts- und Steuerrecht

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