Wenn das Finanzamt Sie fragt……. kann es auch mal eine Bürgebefragung sein; interessante Ergebnisse

VonProf. Dr. Wolfgang Sturm

Wenn das Finanzamt Sie fragt……. kann es auch mal eine Bürgebefragung sein; interessante Ergebnisse

Die Finanzverwaltung in NRW ließ ihre Kunden zu Wort kommen, und zwar in Form einer Bürgebefragung. Die Teilnahme war allerdings enttäuschend: rd. 21.000 Personen nahmen teil, das sind 0,59 % der Personen, die hätten teilnehmen können.  Man wird aber nicht annehmen können, dass nur Querulanten teilgenommen haben, dafür waren die Ergebnisse (http://www.finanzamt-detmold.de/allgemein_fa/presse/dokumente/2010_bericht_buergerbefragung.pdf) dann doch zu gut. Dass die Frage „bewertet ihr Finanzamt gleiche Sachverhalte gleich ?“ viele Teilnehmer vor ein großes Rätsel gestellt hat, ist nachvollziehbar, denn wie soll man das – beim besten Willen – beantworten ? dazu müsste man in verschiedene Akten Einsicht nehmen, was dank Steuergeheimnis verboten ist. Wie dann aber von den rd. 21.000 Teilnehmern immerhin knapp über 7.700 Teilnehmer zu dem Ergebnis kommen konnten, dass die eben genannte Ausage zutrifft, bleibt daher rätselhaft. Oder liegt des Rätsels Lösung etwa darin, dass die Teilnehmer alle Angehörige der Finanzverwaltung waren und sich daher selbst bewertet haben. Und dann wäre auch klar, woher die Kenntnis der 7.700 Teilnehmer zur Frage der Bewertung  der Sachverhalte…………….und wie wäre das Ergebnis, wenn alle möglichen Teilnehmer teilgenommen hätten und wir bislang nur die besten Bewertungen kennen ???  nicht auszudenken.

Über den Autor

Prof. Dr. Wolfgang Sturm administrator

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Agrarrecht, Diplom-Finanzwirt, Inhaber einer Professur für Wirtschafts- und Steuerrecht

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