Am 27. Januar 2011 hatte das VG Minden über drei Klagen im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen zu entscheiden. Die Urteile liegen jetzt vor: zwei Verfahren gewonnen, eins verloren. Jeder der drei Klagen betrifft den gleichen Hof in Lippe, jeder Klage betrifft aber ein anderes Gebäude. Eigentlich gar kein Thema für das VG, weil Photovoltaikanlagen im Regelfall keiner Genehmigung bedürfen. Hier aber war es anders, weil der Hof ein Denkmal ist. Zwei Klagen gab das VG statt, eine wies es als unbegründet zurück. Begründung: in dem einen Fall empfand es die Anlage als „störend“. Die Urteile sind noch nicht abschließend geprüft. Pikant für die beklagte Stadt: hätte sie die Anträge der Klagepartei genehmigt, hätte die Klagepartei die bis zum 30.06.2010 geltenden höheren Gebühren für die Einspeisung des Stroms erhalten; die sind jetzt „futsch“. Der Schadensersatz könnte für die Stadt noch teuer werden.
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