Abrechnen, aber richtig II

VonProf. Dr. Wolfgang Sturm

Abrechnen, aber richtig II

Bei der Bewertung der Abrechnungspraxis von Jones Day, die wir jetzt ausführlich im Urteil des OLG Frankfurt (4 U 3/08) „in erster Reihe“ verfolgen konnten, fühle ich mich wie zwischen Scylla und Charybdis. Dankbar bin ich, weil die Hartnäckigkeit der Kollegen dazu beigetragen hat, dem unsäglichen Neid im Zusammenhang mit vermeintlich zu hohen Stundensätzen eine Absage zu erteilen. Jetzt ist Schluß mit dem Spruch: „wir schreiben die Urteile und ihr die Rechnngen“ (habe ich im Gericht schon mal gehört). Ob aber auch im Kopf manches Richters Schluß damit ist, das Bruttogehalt eines Richters mit dem Nettobetrag der Rechnung eines Anwalts zu vergleichen, um dann ein Mißverhältnis erkannt zu haben, weiß ich nicht, das aber werde ich aber im Rahmen der nächsten Promotion zum Thema „Neid und Mißgunst als Triebfeder menschlichen Handelns“ aufgreifen.

Was ist schlecht daran, für eine gute Leistung ein gutes Honorar zu fordern ? Auf Dauer wird der Markt zeigen, ob Stundensätze am Markt bezahlt werden. Wer zuviel fordert, steht bald ohne Mandanten da. Wenn Mandanten der Einsatz des Beraters das Honorar wert ist, dann ist es doch gut.  Anwälte werden anders als Ärzte eben nicht aus Versicherungssystemen unterhalten, sondern von den Personen, die bereit und in der Lage sind, die vereinbarten Honrare zu zahlen. Und was soll die Abrechnung nach RVG, die für Anwälte einen – oft falsch verstandenen (Abrechnen, aber richtig) Anreiz zum Vergleich beinhaltet.

Komplexe Aufgaben eignen sich nicht für eine Abrechnung nach RVG. Und die RVG versagt immer dort, wo der Anwalt erkennen kann und muss, dass jede weitere Minute in das Mandat das Defizit ausweitet.  Ein unzufriedener Berater hat noch nie jemandem geholfen.

Andererseits hat Jones Day sich  (hoffentlich nicht auch anderen) mit der aus dem Urteil des OLG zu ersehenden Abrechnungspraxis einen Bärendienst erwiesen. Die Praxis wird ans Licht gezerrt und man kan sicher sein, dass die Diskussionen noch mehr als heute um die Höhe von Rechnungen  gehen wird.

Es bleibt daher bei dem alten Hut: Großkanzleien sind eben nicht per se gut oder schlecht; auch sie leben von ihren Mitarbeitern; und da gibt es, wie im richtigen Leben, richtig gute, „normale“ und schlechte. Was bleibt, ist  die Erkenntnis als Trost, dass gut und schlecht auch bei den Großkanzleien eng beieinander liegen,  und  dass wir als bewusste kleine Kanzlei am Martk einen sehr guten Stand und mehr Freiheiten haben.

Über den Autor

Prof. Dr. Wolfgang Sturm administrator

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Agrarrecht, Diplom-Finanzwirt, Inhaber einer Professur für Wirtschafts- und Steuerrecht

Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.