Das EGVP – Recht wenig genutzt

VonProf. Dr. Wolfgang Sturm

Das EGVP – Recht wenig genutzt

Das EGVP ist eine im Prinzip gute Einrichtung. Der Anwalt muss die Schriftsätze nicht mehr per Post und gegen Zahlung von Porto einreichen, er kann das über das EGVP erledigen. Wer aber meint, das sei so simpel wie der Versand einer E-Mail, der irrt. Zwei Hürden gilt es zur Nutzung des EGVP zu nehmen. Für die erste braucht man Zeit und noch mehr Geduld: hat man das schlecht erklärte EGVP aber installiert und auch eine Signaturkarte nebst Kartenlesegerät, ist der erste Schritt getan. Anmerkung am Rande: die Rechtsanwaltskammer Hamm war bei diesem Thema nicht sehr hilfreich.

Bei der zweiten Hürde dagegen helfen weder Zeit noch Geduld: denn wer dachte, dass die Gerichte über das EGVP froh sein sollten, weil auch sie  Abläufe standardisieren und Portokosten sparen können, der nimmt verwundert zur Kenntnis, dass viele Gerichte über das EGVP nicht erreichbar sind. Pech gehabt. Das wundert umso mehr, weil viele Gerichte sich zu Recht über die verbreitete Unsitte beschweren, dass sie Schriftsätze mit vielen Anlagen häufig vorab per Telefax und dann zusätzlich per Post mit allen Anlagen erhalten. Das macht die Akten dick und ist unnötig. Auch hier hat man den Eindruck, dass die Justiz lieber an alten Zöpfen festhält statt die Möglichkeiten der Technik in den Dienst des Rechts zu stellen.

Über den Autor

Prof. Dr. Wolfgang Sturm administrator

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Agrarrecht, Diplom-Finanzwirt, Inhaber einer Professur für Wirtschafts- und Steuerrecht

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