Tips für Entschuldigungen notorischer „Zu-spät-Kommer“

VonProf. Dr. Wolfgang Sturm

Tips für Entschuldigungen notorischer „Zu-spät-Kommer“

bei einer Verspätung von bis zu 15 Minuten kann man sich darauf berufen, dass der Termin nicht explizit „s.t“ vereinbart worden ist; die Lacher hat man auf seiner Seite; danach hilft nur der Hinweis auf die Vollsperrung auf der Autobahn, wobei man sich vorher tunlichst vergewissern sollte, ob nicht auch andere Anwesende die genau die gleiche Autobahn – dann aber ohne Stau – aus der gleichen Richtung hatten.

Über den Autor

Prof. Dr. Wolfgang Sturm administrator

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Agrarrecht, Diplom-Finanzwirt, Inhaber einer Professur für Wirtschafts- und Steuerrecht

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