Mit Beschluss vom 9. November 2010 (2 BvR 2101/09) hat das BVerfG entschieden, dass eine Durchsuchung, die auf eine Daten-CD aus Liechtenstin gestützt ist, verfassungsgemäß ist. Das BVerfg erteilt damit Versuchen eine Absage, aus der diskutiereten Rechtswidrigkeit der Datenbeschaffung ein Beweisverwertungsverbot für Steuerstrafverfahren abzuleiten. Ob die Beschaffung der Daten rechtäßig war, brauchte das BVerG nicht zu entscheiden. Auch die Einschaltung des BND in die Beschaffung der Daten hält das BVerG nicht für problematisch. Denn der BND habe nur im Wege der Amtshilde gehandelt.
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