Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Fälligkeit von Auseinandersetzungsguthaben bei Ausscheiden aus GbR; Auseinandersetzungsbilanz nicht mehr notwendig.

VonProf. Dr. Wolfgang Sturm

Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Fälligkeit von Auseinandersetzungsguthaben bei Ausscheiden aus GbR; Auseinandersetzungsbilanz nicht mehr notwendig.

Der BGH hat seine Rechtsprechung zu Abfindungen im Gesellschaftsrecht geändert. Bislang war die Erstellung einer Abfindungsbilanz Voraussetzung für die Fälligkeit des Abfindungsanspruchs eines ausgeschiedenen Gesellschafters. Mit Urteilen vom 19. Juli 2010 (II ZR 57/09 und 58/09) hat der BGH diese Auffassung aufgegeben. Die Streitfälle betrafen geschlossene Immobilienfonds in der Rechtsform der GbR.

Über den Autor

Prof. Dr. Wolfgang Sturm administrator

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Agrarrecht, Diplom-Finanzwirt, Inhaber einer Professur für Wirtschafts- und Steuerrecht